DEK-Aufnahmeantrag
steht hier bald wieder in aktueller Form zum Download zur Verfügung
Kündigung der Mitgliedschaft:
Ein freiwilliger Austritt aus dem Verein kann satzungsgemäss nur zum 31.12. des Kalenderjahres erfolgen und muß schriftlich (per Post oder per E-Mail) an die Mitgliederverwaltung spätestens bis zum 15. November des Jahres gemeldet sein. Eine Beitragsrückerstattung erfolgt nicht, auch nicht anteilig.